Glücklicherweise belohnt der Staat die Umsetzung energieeffizienter Maßnahmen am Bau über Fördermittel.

Bei Heizungen auf Basis fossiler Energien werden sich die Energiekosten durch den geplanten CO2‐Preis künftig deutlich erhöhen. Mit einer Austauschprämie sowie einer besseren BAFA‐ und KfW-Förderung werden klimafreundlichere Heizungen wie Wärmepumpen, Pelletkessel und Solarthermieanlagen außerdem höher gefördert. Hinzu kommt die steuerliche Absetzbarkeit von energetischen Sanierungen. Fazit: Energiesparhäuser werden finanziell deutlich attraktiver als bislang.

Energetische Sanierung steuerlich abzuschreiben ist nun möglich.
Neben der Verteuerung fossiler Heizungen wird die Förderung für energetische Sanierungen ausgebaut: Einer von mehreren neuen Förderbausteinen ist die steuerliche Absetzbarkeit von energetischen Sanierungsmaßnahmen: Wer seit dem 1. Januar 2020 seine Heizungsanlage erneuert, Fenster austauscht, die Gebäudehülle dämmt oder eine Lüftungsanlage einbaut, darf 20 % von bis zu 200.000 Euro Kosten, maximal 40.000 Euro, über einen Zeitraum von drei Jahren von der Steuer absetzen. Im ersten Jahr können sieben Prozent, bis zu 14.000 Euro, im zweiten Jahr der gleiche Betrag und im dritten Jahr sechs Prozent, maximal 12.000 Euro von der Steuerschuld abgezogen werden. Die Regelung gilt zunächst von 2020 bis 2029. Auch Kosten für Energieberater sollen künftig als Aufwendungen für energetische Maßnahmen gelten. Sie können sogar zu 50 Prozent von der Steuerschuld abgezogen werden.

Am 1. Januar 2020 trat auch die Austauschprämie für alte Ölheizungen in Kraft. Mit der Prämie übernimmt das zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bis zu 40 Prozent der Investitionskosten, wenn bei einem Kesseltausch ein klimafreundlicheres Modell auf der Basis erneuerbarer Energien eingebaut wird. Wer seine Ölheizung etwa durch eine Wärmepumpe ersetzt, erhält den Zuschuss in voller Höhe.

 

Mehr Geld vom BAFA

Auch für effiziente und klimafreundliche Heizungen, die keine alte Ölheizung ersetzen, gibt es Investitionszuschüsse des BAFA: 25 % für Heizungen, die vollständig mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Neue Ölheizungen oder Gashybrid- Heizungen werden überhaupt nicht mehr gefördert. Bei allen Maßnahmen ist ein hydraulischer Abgleich der neuen Heizung eine Fördervoraussetzung. In finanzieller Hinsicht sind die BAFA‐Gelder jetzt genauso attraktiv wie die neue steuerliche Abschreibung. Je nach individuellem Steuersatz können aber Unterschiede zu Tage treten.

 

Energiesparen von Anfang an

Damit Sie keine Energie in die Planung von energetischen Maßnahmen und in Versuch und Irrtum bei der Suche nach den passenden Fördertöpfen stecken müssen, biete ich Ihnen als abgeschlossenes Leistungspaket meine Analyse, meine Beratung und meine Empfehlungen als Maßnahmenkatalog an.

Dies wird übrigens mit bis zu 50% von der KfW bzw. vom BAFA gefördert, wenn Sie anschließend diese Maßnahmen auch ausführen.