Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Wenn Sie ein Wohngebäude mit einzelnen energetischen Maßnahmen sanieren, fördert der Staat Sie z. B. mit einem Kredit mit Tilgungszuschuss im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)“.
Gebäudehülle | Tilgungszuschuss |
Wände, Dachflächen, Keller- und Geschossdecken dämmen | 15 % |
Fenster und Außentüren erneuern | 15 % |
Sommerlichen Wärmeschutz einbauen oder erneuern | 15 % |
Lüftungsanlagen einbauen | 15 % |
Neu: digitale Systeme einbauen, die den Energieverbrauch optimieren oder technische Anlagen smart steuerbar machen | 15 % |
Einzelne Maßnahmen bei der Heizungstechnik
Ab 15.08.2022 fördert der Staat verschiedene Maßnahmen im Bereich der Heizungs-technik.
Heizung | Tilgungszuschuss ohne Austausch einer Ölheizung |
Tilgungszuschuss bei Austausch einer Ölheizung, oder 20 Jahre alte Gasheizung oder Gasetagenheizung |
Solarthermie-Anlage | 25 % | 35% |
Biomasse (Pellet)-Anlage, | 10 % | 20 % |
Wärmepumpe | 25 % | 35 %* |
Optimierung der Heizungsanlage | 15 % | – |
* Warmenpumpen – Bonus +5% möglich
Für einzelne energetische Maßnahmen bei bestehenden Gebäuden
Für die Fachplanung und Baubegleitung bei Ein- und Zweifamilienhäusern werden Kosten bis 5.000 Euro pro Zusage und Kalenderjahr gefördert – davon erhalten Sie 50 %, also bis zu 2.500 Euro. Für Mehrfamilienhäuser mit 3 oder mehr Wohnungen werden Kosten bis 2.000 Euro pro Wohnung, insgesamt max. 20.000 Euro pro Zusage und Kalenderjahr gefördert. Davon erhalten Sie 50 %, also bis zu 10.000 Euro.