Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Wenn Sie ein Wohngebäude mit einzelnen energetischen Maßnahmen sanieren, fördert der Staat Sie z. B. mit einem Kredit mit Tilgungszuschuss im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzel­maßnahmen (BEG EM)“.

Gebäudehülle Tilgungszuschuss
Wände, Dachflächen, Keller- und Geschoss­decken dämmen 15 %
Fenster und Außentüren erneuern 15 %
Sommerlichen Wärmeschutz  einbauen oder erneuern 15 %
Lüftungsanlagen einbauen 15 %
Neu: digitale Systeme einbauen, die den Energie­verbrauch optimieren oder technische Anlagen smart steuerbar machen 15 %

 

Einzelne Maßnahmen bei der Heizungstechnik

Ab 15.08.2022 fördert der Staat verschiedene Maßnahmen im Bereich der Heizungs-technik.

 

Heizung Tilgungszuschuss ohne Austausch einer Ölheizung

Tilgungszuschuss bei Austausch einer Ölheizung,

oder 20 Jahre alte Gasheizung oder Gasetagenheizung

Solarthermie-Anlage 25 % 35%
Biomasse (Pellet)-Anlage, 10 % 20 %
Wärmepumpe 25 % 35 %*
Optimierung der Heizungsanlage 15 %

 * Warmenpumpen – Bonus +5% möglich

Für einzelne energetische Maßnahmen bei bestehenden Gebäuden

Für die Fachplanung und Baubegleitung bei Ein- und Zweifamilienhäusern werden Kosten bis 5.000 Euro pro Zusage und Kalenderjahr gefördert – davon erhalten Sie 50 %, also bis zu 2.500 Euro. Für Mehrfamilienhäuser mit 3 oder mehr Wohnungen werden Kosten bis 2.000 Euro pro Wohnung, insgesamt max. 20.000 Euro pro Zusage und Kalenderjahr gefördert. Davon erhalten Sie 50 %, also bis zu 10.000 Euro.