Zum  Klimapaket

Meine besonderen Qualifikationen als Energie-Effizienz-Experte für Wohngebäude und Baudenkmäler ermöglichen die Beantragung von Fördermitteln sowohl für Ihren Neubau als auch für einen Umbau und die Sanierung bei der KfW und dem BAFA. Als erfahrener Architekt empfehle ich, was gestalterisch und technisch Sinn macht.

  • Als qualifizierter Energie-Effizienz-Experte bin ich zugelassener Energie-berater und Fachmann für energetische Fachplanungen, die von der KfW und / oder vom BAFA gefördert werden.
  • Als anerkannter Baubegleiter achte ich auf die die sach- und fachgerechte Umsetzung Ihres Vorhabens – natürlich auch bei Neubauten, die nicht aus meiner Feder stammen.
  • Als zertifizierter Energieberater für Baudenkmäler verfüge ich über die spezielle Qualifikation, die für die Planung und Bauausführung landschaftsprägender Gebäude und Denkmäler erforderlich ist.
  • Als zertifizierter Passivhausplaner baue ich natürlich auch energieeffiziente Neubauten in konventioneller oder innovativer Bauweise nach Ihren Vorstellungen.

Hierfür biete ich Ihnen meine Gebäude-Analyse, meine Vor-Ort-Beratung und abschließend meinen auf Ihre Anforderungen abgestimmten Maßnahmenkatalog zu einem festen Preis an. Mit Blick auf Ihre Ziele wähle ich dazu die Maßnahmen und Förderprogramme aus, die zu Ihrem Vorhaben passen. Der Maßnahmenkatalog zeigt in zeitlicher Abfolge die dazu nötigen Schritte. Meine Beratung wird übrigens mit bis zu 50% bezuschusst.

Möchten Sie Ihr Vorhaben mit einem Zuschuss finanzieren?

Dann ist nun das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig. Das BAFA fördert alle einzelnen energetischen Maßnahmen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäudemit mit einem direkt ausgezahlten Zuschuss. Dieser Zuschuss entspricht der Höhe nach dem Tilgungszuschuss beim KfW-Kredit.

Die Fachplanung und Baubegleitung werden auch hier mit einem Zuschuss von 50 %  zusammen mit der Einzelmaßnahme gefördert.

Aktuelles Januar 2021 Klimapaket

 2. Steuerliche Abschreibung

„Wer künftig durch neue Fenster, eine effizientere Heizungsanlage, Dämmen von Wänden und Dächern sowie der Beratung durch einen Energieberater den Energieverbrauch senkt, soll bei selbstgenutztem Wohneigentum einen Teil der Investitionen steuerlich absetzen können. So sollen 20 % der Aufwendungen je Einzelmaßnahme und bis zu 40.000 Euro pro Objekt über drei Jahre von der Steuerschuld abgezogen werden können. Insgesamt soll die steuerliche Förderung über zehn Jahre gelten. Die bisherigen Kredit- und Zuschussprogramme zur energetischen Gebäudesanierung bleiben weiter bestehen.“

3. KFW

Umbau zu einem KfW-Effizienzhaus

Energieeffizient Bauen

Wenn Sie ein Haus umbauen, fördert die KfW oder das BAFA Sie wahlweise mit einem Kredit mit Tilgungszuschuss oder einem direkt ausgezahlten Zuschuss. Sie haben die Wahl.

 

Effizienzhaus (Tilgungs-)zuschuss in % je Wohnung  Betrag je Wohnung 
Effizienzhaus 40 20 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag / geförderte Kosten bis zu 24.000 Euro
Effizienzhaus 40 Erneuerbare-Energien-Klasse 25 % von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag / geförderte Kosten bis zu 37.500 Euro
Effizienzhaus 55 15 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag / geförderte Kosten bis zu 18.000 Euro
Effizienzhaus 55 Erneuerbare-Energien-Klasse 20 % von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag / geförderte Kosten bis zu 30.000 Euro
Effizienzhaus 70 10 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag / geförderte Kosten bis zu 12.000 Euro
Effizienzhaus 70 Erneuerbare-Energien-Klasse 15 % von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag / geförderte Kosten bis zu 22.500 Euro
Effizienzhaus 85 5 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag / geförderte Kosten bis zu 6.000 Euro
Effizienzhaus 85 Erneuerbare-Energien-Klasse 10 % von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag / geförderte Kosten bis zu 15.000 Euro
Effizienzhaus Denkmal 5 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag / geförderte Kosten bis zu 6.000 Euro
Effizienzhaus Denkmal Erneuerbare-Energien-Klasse 10 % von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag / geförderte Kosten bis zu 15.000 Euro

 

Baubegleitung für ein Effizienzhaus

Für die Baubegleitung bei Ein- und Zweifamilienhäusern fördert der Staat Kosten bis 10.000 Euro pro Antrag und Kalenderjahr – davon erhalten Sie 50 %, also bis zu 5.000 Euro.

Für Mehrfamilienhäuser mit 3 oder mehr Wohnungen werden Kosten bis 4.000 Euro pro Wohnung, insgesamt max. 40.000 Euro pro Antrag und Kalenderjahr gefördert. Davon erhalten Sie 50 %, also bis zu 20.000 Euro.